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Winsen (Aller) 1945–2020. 75 Jahre Frieden

Teil 4: 1970–1979

Einheitsgemeinde und Rathaus

Ende der 1960er Jahre bereitet die niedersächsische Landesregierung eine große Gebiets- und Verwaltungsreform vor. Der Zusammenschluss kleinerer Ortschaften soll Vorgänge vereinfachen, Kompetenzen bündeln und die Kosten minimieren. Auch Winsen und den Außendörfern wird dieser Schritt nahegelegt. Für solche Verbindungen bieten sich zwei Modelle an: Im ersten Fall bilden die Orte einen Gemeindeverband, der zwar bestimmte öffentliche Aufgaben für seine Mitglieder übernimmt. In dieser „Samtgemeinde“ bleiben sie jedoch als rechtlich selbständige Körperschaften erhalten. Im zweiten Fall verschmelzen alle Gemeinden miteinander zu einer „Einheitsgemeinde“, die alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.

Erste Beratungen zwischen den Vertretern von Gemeinden und Landkreis beginnen im Frühjahr 1967. Gerade die kleineren Orte bevorzugen lange die Bildung einer Samtgemeinde. Schließlich setzt sich jedoch das von Oberkreisdirektor Dr. Bruns unterstützte Modell der Einheitsgemeinde durch, das vom Land mit großen finanziellen Starthilfen gefördert wird. Bis Mitte Mai 1970 beschließen Bannetze, Meißendorf, Stedden, Südwinsen, Thören, Walle, Winsen und Wolthausen ihren Zusammenschluss. Besiegelt wird er durch ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz, das zum 1. Februar 1971 in Kraft tritt.

Der Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde führt zu einem gesteigerten Bedarf an Büroraum für die Verwaltung. Da passt es gut, dass die politische Gemeinde bereits 1969 das alte Winser Amtshaus erworben hat, das nun das neue Rathaus werden soll. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts diente das Gebäude als Sitz des Amtsvogts. Später wurde es vom Forstfiskus übernommen, bevor es 1906 an den Winser Gastwirt A. Winkelmann ging.

Die Kosten für Sanierung und Umbau belaufen sich in der Endabrechnung auf 700.000 DM. Das neue Rathaus der Einheitsgemeinde Winsen (Aller) wird am 4. Mai 1972 mit einem Festakt eingeweiht.

Bau des Winser Freibades

Schon im 19. Jahrhundert nutzen Menschen die flachen Uferstellen an der Aller für eine erfrischende Erholung. Eine erste Flussbadeanstalt wird 1931 eingerichtet. Nach dem Krieg führt die Eröffnung des Campingplatzes Auf der Hude (1950) dazu, dass immer mehr Besucher aus der näheren Umgebung, aber auch Urlaubsgäste aus größerer Entfernung die idyllische Anlage am Fluss besuchen.

Zusehends entwickelt sich der Winser Fremdenverkehr und so berät man seit 1963 immer mal wieder über den Bau eines Schwimmbads. Nach einem Grundstückstausch mit der evangelischen Kirchengemeinde gelangt die Gemeinde in den Besitz eines Geländes an der Bannetzer Straße. Nun erfolgt der Auftrag zur Planung eines beheizten Freibades mit Nebengebäuden.

Am 29. Juli 1973 leitet ein symbolischer erster Spatenstich die Bauarbeiten ein. Der Betrieb startet 1974 mit dem Beginn der Badesaison, wobei Bürgermeister Gerhard Redeker und Gemeindedirektor Karl Gustav Linde das feierliche „Einschwimmen“ des Winser Freibads übernehmen. Im ersten Jahr können die Betreiber 120.000 Badegäste begrüßen. Zu Beginn der 1980er Jahre ergänzt man die Anlage um ein Hallenbad.

Luftkurort Winsen

1971 beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung  damit, sich um das vom Deutschen Bädertag erteilte staatliche Gütesiegel „Luftkurort“ zu bemühen. Von diesem Titel verspricht man sich einen erheblichen positiven Effekt auf die Entwicklung des örtlichen Fremdenverkehrs, der in der neuen Einheitsgemeinde stetig zunimmt. In der Folge untersuchte das Wetteramt Hannover vor Ort die klimatischen Verhältnisse und die Luftreinheit. Als Ergebnis attestiert das Amt, dass die Gemeinde die für die Zertifizierung vorgeschriebenen Werte vorweisen kann.

Deutlich teurer als dieser Befund wird der vom Staatlichen Medizinalgesundheitsamt Stade geforderte Nachweis, dass der Ort „rattenfrei“ ist: Für 15.000 DM  wird eine weiträumige Bekämpfung der Nagetiere in Auftrag gegeben. Winsen  (Aller) erhält das beantragte Zertifikat schließlich im Dezember 1975 – und verfügt dadurch im Landkreis Celle über ein Alleinstellungsmerkmal.

Winsen darf den Titel  „Luftkurort“  bis zum 30. April 2010 führen. Eine Verlängerung schei­tert an den mittlerweile gestiegenen Kriterien für den Erhalt des Gütesiegels: Über den geforderten Kurpark und über örtliche Hotelbetten, die zu 50% mit einem Drei-Sterne-Standard versehen sind, verfügt Winsen nicht.

Bilder: (1-6) Gemeindearchiv